Schwerpunktmäßig widmet sich der Beitrag dem Verhältnis von staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten im Hinblick auf den Erlass von Prozessführungsverboten zur Sicherung des Schiedsverfahrens, sog. anti-anti-suit-injunctions. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des OLG Düssseldorf, welche das Verhältnis beider Verfahrensarten nochmals in Frage stellt.
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