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Studierendenfutter – Der internationale Schutz der Anwaltschaft und die Europäische Menschenrechtskonvention

Studierendenfutter – Der internationale Schutz der Anwaltschaft und die Europäische Menschenrechtskonvention

© Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA)

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Studierendenfutter“ durften wir am 14. Januar 2026 den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Herrn Rechtsanwalt Stefan von Raumer, im Conti-Hochhaus begrüßen.

Zunächst gab Herr von Raumer einen Überblick über die Europäische Konvention zum Schutz der Anwaltschaft. Dabei nutzte er bildhafte Fallbeispiele, inspiriert aus seinem eigenen Berufsleben als selbstständiger Anwalt. Thematisiert wurde der Schutz der Rechtsanwält*innen vor Verfolgung, Drohungen oder Verlust der Rechtsanwaltszulasssung in Folge der Vertretung bestimmter Mandate. Die Konvention soll die freie Berufsausübung der Anwaltschaft absichern. Im zweiten Teil des Vortrags wurde dem Publikum die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch weitere echte Fälle nähergebracht. Auch an dieser Stelle waren die eigenen Berufserfahrungen des Rechtsanwalts äußerst interessant. Dank dieser Einblicke konnten die Studierenden ihre theoretischen Kenntnisse bezüglich der EMRK in Fallkonstellationen wiederfinden und diese vertiefen. Durch die mitgebrachten Fälle, die visuelle Unterstützung der Inhalte und die charismatische Vortragsweise des Herrn von Raumer verging die Zeit wie im Flug.

Nach dem Vortrag, einer lehrreichen Fragerunde und viel Applaus entwickelte sich die Veranstaltung zu einer geselligen Gesprächsrunde mit Wein und Brot, bei welcher ein Austausch über die Eindrücke ermöglicht wurde. Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht bedankt sich bei Herrn von Raumer herzlich für seinen lebhaften und dynamischen Vortrag sowie die insgesamt sehr spannende Veranstaltung!