Von dicken Suppenknochen und Katenrauchwürsten

Von dicken Suppenknochen und Katenrauchwürsten – oder: wie man Rechtsprechungsgeschichten verhindert oder schreibt. Das neue Editorial der aktuellen Ausgabe der JA.

Ohne einen dicken Knochen kann man keine fette Suppe kochen. So ein einem BGH-Richter zugeschriebenes Bonmot. Gemeint ist damit, Richter können nur Fälle entscheiden, die die Parteien vor Gericht bringen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Klingt trivial, stimmt aber dennoch. Richter können sich als Gericht nur zu Rechtsfragen äußern, die sich ihnen in einem Ver- fahren stellen. Auch wenn es dem BGH noch so sehr in den Fingern juckt. Etwas zu sagen hat der BGH nur, wenn er in der Revision die Rechtsfrage zu entscheiden hat. Rudolf von Jhering hat in seiner Schrift »Kampf ums Recht« die Pflicht des Einzel- nen gegenüber dem Gemeinwesen betont, um sein Recht vor Gericht zu kämpfen. Nur wenn der Einzelne gegen die Rechts- verletzung vorgeht, kann sich das Recht für alle durchsetzen.

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