In den aktuellen BRAK Mitteilungen (06 / 2020) wurde eine Urteilsanmerkung unserer Mitarbeiterin Nadja Flegler zum BGH Urteil vom 17.9.2020 – III ZR 283/18 veröffentlicht. Inhalt des Urteils und der Besprechung ist die Reichweite des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen.
Ihre Besprechung kann hier nachgelesen werden.