Im Rahmen seines Aufsatzes befasst sich Christian Denz mit der Verletzung des Sachlichkeitsgebots nach § 43a Abs. 3 S.1 bzw. 2 BRAO, sowie weiteren berufsrechtlichen Pflichten oder sogar eines Prozessbetrugs im Zusammenhang mit der ungeprüften Verwendung von KI-Halluzinationen. In diesem Kontext geht er auch auf die zivilrechtliche Haftungen von Anwältinnen und Anwälten ein.
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