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Rückblick auf Seminar zum europäischen Verfahren zur Eintreibung von geringfügigen Forderungen

Rückblick auf Seminar zum europäischen Verfahren zur Eintreibung von geringfügigen Forderungen

© Institut für Prozess- und Anwaltsrecht

Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht hat als Teil des EU-Projektes Train to Enforce am 26. Februar 2021 ein Seminar zur Verordnung Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen veranstaltet. Im Rahmen des Seminars wurden die theoretischen Grundlagen zur europäischen Verordnung vermittelt und praktische Fallbeispiele besprochen sowie auf die Fragen und Ansätze aus der Praxis der Teilnehmenden eingegangen.

Interesse an dem Seminar zeigten Ende Februar 20 Personen, darunter insbesondere RechtsanwältInnen sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die in ihrer täglichen Arbeit mit Rechtsfragen zu grenzüberschreitender Forderungseintreibung konfrontiert sind sowie Jurastudierende der Fakultät.

Die Inhalte des Seminars zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen, können hier als PDF eingesehen werden.  

Über das Projekt

Das Projekt Train to Enforce hat das Ziel, die Kenntnis der EU-Instrumente zur grenzüberschreitenden Forderungseintreibung, insbesondere des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Verordnung Nr. 861/2007) und des europäischen Mahnverfahrens (Verordnung Nr. 1896/2006), zu verbessern. Es sollen neben der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen über die im Fokus stehenden Verordnungen insbesondere praxisbezogene Anwendungsbeispiele gefunden und vermittelt werden, sodass betroffenen RechtsanwenderInnen sowie Rechtsundenden beide Systeme geläufiger werden und dadurch die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung für Unionsbürger verbessert wird. Kurz, es soll auf Ebene von VerbraucherInnen und „geringen“ Forderungen ein verbesserter Zugang zum Recht in der Praxis etabliert werden.

Koordiniert wird das Projekt von der Juristischen Fakultät der Universität Maribor (Slowenien); neben Hannover sind die Rechtsfakultäten der Universitäten Coruña (Spanien), Graz (Österreich), Rijeka (Kroatien), Tirana (Albanien), Triest (Italien) und Uppsala (Schweden) als Partner beteiligt. Neben Absprachen und gemeinsamen Konsortien während des laufenden Projektes werden die teilnehmenden Universitäten zudem zu zweit verpartnert, um so vertiefte Einblicke in die Durchführung des europäischen Mahn- und Bagatellverfahrens im jeweils anderen Mitgliedstaat zu erhalten und Strategien zur Durchführung der projektbezogenen Seminare zu entwickeln. Für die Leibniz Universität Hannover ist das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht mit der Universität Tirana in Albanien gruppiert worden. Bisher konnten spannende Einblicke von den dortigen Projektpartnern zur derzeitigen Ausnahmesituation der Justiz in Albanien gewonnen und internationale Fachgespräche auch über den Rahmen der projektbezogenen Verordnungen geführt werden.

Kontakt

Bei Fragen zum Projekt oder zu den Verordnungen sowie bei Interesse an vertiefenden Informationen oder der Teilnahme am nächsten Online-Seminar kann sich gerne an train2en4ce@jura.uni-hannover.de gewendet werden.

Forschungsprojekte der Fakultät

Mehr über die Forschungsbereiche und über die laufenden Forschungsprojekte der Fakultät finden Sie hier.

Verfasst von SH