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Rückblick auf die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ vom 08. November 2019

Rückblick auf die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ vom 08. November 2019

© Bundesrechtsanwaltskammer

Gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover (Prof. Dr. Wolf) am Freitag, den 8. November 2019 zum zweiten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ ausgerichtet. Zu dem Thema „Neue Probleme bei alten Verboten: Die Interessenkollision in einer sich wandelnden Rechtsberatungswelt“ wurden facettenreiche Themenkomplexe des anwaltlichen Berufsrechts durch Vorträge und eine anschließende Podiumsdiskussion beleuchtet:

So war Gegenstand des ersten Teils der Konferenz das Verbot der Interessenkollision im Hinblick auf das Legal Tech und das Non Legal Outsourcing. Vortragende zu diesem Themenkomplex waren Professor Dr. Paul Schrader (Universität Bielefeld) – „Entscheidungsfindung durch Algorithmen – Was können, was können Algorithmen nicht?“, Professor Dr. Kai von Lewinski (Universität Passau) – „Kollidierende Interessen beim Einsatz von Legal Tech” sowie Professor Dr. Kai Cornelius, LL.M. – „Non Legal Outsourcing und Interessenkollision“.

Der zweite Themenkomplex der Konferenz widmete sich den Interessenkollisionen bei Syndikusrechtsanwälten mit einem Vortrag von Professor Dr. Christian Wolf – „Interessenkollision im Konzern“ sowie dem live aus München übertragenen Vortrag von Susanne Gropp-Stadler – „Ein Blick hinter die Chinese Walls: Konkrete Umsetzung in Kanzlei und Konzern“.

Im dritten Teil der Konferenz wurde sich mit widerstreitenden und gleichgerichteten Interessen in der Praxis der Strafverteidigung befasst. Vortragende waren Professor Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen-Nürnberg) – „Zwischen widerstreitenden und gleichgerichteten Interessen: Sockelverteidigung“ sowie Dr. Vera Hofmann (Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der RAK Berlin) – „Interessenkollisionen in der Praxis der Strafverteidigung“.

An die Vorträge schloss sich eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Geschmäckle oder verboten?“ an. Gegenstand war die Frage nach der Reichweite des Verbots der Interessenkollision bei Gesetzgebungsoutsourcing und anderen Grenzfällen. Der Diskussion stellten sich Otmar Kury (Rechtsanwalt, Hamburg), Timo Lange (Lobby Control, Berlin) und Eser Polat (LEGATI, Berlin). Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von Constantin Baron van Lijnden (FAZ).

Begleitend zur Konferenz fand ein Poster-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler/innen zum anwaltlichen Berufsrecht statt. Siegerin des Wettbewerbs war Evdokia Papadopoulos, die mit ihrem Poster zur europäischen Liberalisierungspolitik und deren Auswirkungen auf die Anwaltschaft die Teilnehmer/innen der Konferenz überzeugt hat.

Verfasst von Nadja Flegler.

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