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Professor Wolf äußert sich in LTO zu Revisionsurteilen ohne Revision

Professor Wolf äußert sich in LTO zu Revisionsurteilen ohne Revision

© Stefan Prößdorf I Wikimedia Commons

Auch vier Jahre nach Beginn des Abgasskandals ist noch kein höchstrichterliches Urteil zur Frage nach der Haftung der Autohersteller ergangen. Als eine Ursache dafür wird angesehen, dass die Vertreter der Automobilkonzerne bei einer drohenden Prozessniederlage die Revision nach außergerichtlicher Einigung mit dem Kläger zurücknehmen.

Insbesondere der VW AG wird vorgeworfen, sich per Vergleich freizukaufen, um so eine negative Grundsatzentscheidung zu verhindern. Nach einem nun erfolgten Gesetzgebungsvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen soll der BGH nun unter anderem dazu ermächtigt werden, über in der Revisionsinstanz aufgeworfene Grundsatzfragen auch dann entscheiden zu können, wenn die Parteien sich vor einem Urteil außergerichtlich einigen.

Gegenüber der LTO kritisierte Professor Wolf zwar ebenfalls das Vorgehen des Autoherstellers VW, äußert jedoch hinsichtlich des Gesetzgebungsvorschlages Bedenken. Aufgabe des BGH sei es nicht, losgelöst vom konkreten Fall das Gesetz abstrakt zu interpretieren. Vielmehr sei auch das Revisionsverfahren ein dialogisches Verfahren zwischen den Parteien und dem Gericht auf Grundlage eines konkreten Sachverhalts.

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Verfasst von AM