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Professor Wolf äußert sich im ZDF zu Musterfeststellungsverfahren gegen VW

Professor Wolf äußert sich im ZDF zu Musterfeststellungsverfahren gegen VW

© ZDF Fernsehen I heute journal

Am 30.09.2019 hat das OLG Braunschweig in der Braunschweiger Stadthalle das Musterfeststellungsverfahren des Verbraucherzentrale Dachverbands und des ADAC gegen die Volkswagen AG eröffnet. Dabei hat es die Musterfeststellungsklage für zulässig erklärt. Die Richter deuteten jedoch bereits an, dass sich PKW-Nutzer auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes für ihre Fahrzeuge einstellen müssten.

Im Musterfeststellungsverfahren soll vor allem geklärt werden, ob die Voraussetzungen eines Anspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB vorliegen. Um die Höhe der Entschädigung eines jeden individuellen Kundens ginge es erst im Folgeverfahren, in dem dann zu klären ist, ob dem Kunden auch ein Schaden und wenn ja, in welcher Höhe dieser entstanden ist.

Im ZDF erklärte Professor Wolf dazu, dass ein für die Kunden positives Musterfeststellungsurteil im besten Fall die Grundlage für einen Vergleich mit VW darstellen kann.

Den Beitrag können Sie in der Mediathek des ZDF einsehen.

Verfasst von NK