Herr Härting stellte in seinem Vortrag zunächst losgelöst die Diversity Entwicklung in Deutschland vor. Dabei berichtete er insbesondere von seinen eigenen Erfahrungen, die er als Vielfaltsbeauftragter während Gesprächen und Veranstaltungen des Deutschen Anwaltvereins wahrnimmt. Im Folgenden beschrieb Herr Härting die Situation in den USA: anhand der Executive Orders von Donald Trump gegen U.S.-amerikanische Kanzleien schilderte er die Einschränkungen der DEI-Programme einiger namenhafter Kanzleien. Aber nicht nur die Einschränkung der Diversity-Programme sei bemerkenswert, sondern auch, dass einige Kanzleien dem politischen Druck nicht standhalten konnten und „Deals“ mit der Regierung geschlossen haben. Zwar sei eine juristische Bewertung mangels Veröffentlichung der „Deals“ nicht möglich, jedoch könne man angesichts der Aggressivität und Schnelligkeit der Anordnungen von Donald Trump nicht Gutes erahnen. Positiv hob Herr Härting jedoch die Vorgehensweisen der Kanzleien hervor, die keinen „Deal“ mit der U.S. Regierung gemacht haben. Ihre Klagen gegen die U.S. Regierung seien derzeit ausnahmslos erfolgreich.
Im Anschluss an den Vortrag trat Herr Härting mit den Studierenden insbesondere über die Auswirkungen der Angriffe auf die deutsche Anwaltschaft in die Diskussion.
Das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht bedankt sich bei Professor Niko Härting herzlich für seinen Vortrag und die insgesamt sehr erfreuliche Veranstaltung!